WE RE:THINK PACKAGING - Unsere Verantwortung
Ragaller hat sich in puncto Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung schon seit Jahrzehnten das Ziel gesetzt, seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, umweltschonendere Materialien und Produkte zu entwickeln, bis zur Marktreife zu testen und Ihnen anzubieten. Wir halten Sie über die Neuerungen gern auf dem Laufenden! Informieren Sie sich gleich persönlich!Ganz gleich, was kommt – wir unterstützen Sie dabei, allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und sicher durch den Paragrafen-Dschungel zu navigieren.
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Verpackungsgesetz (VerpackG2019)
Das Verpackungsgesetz vom 01.01.2019 wird fortlaufend novelliert und erweitert.
Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss seit 2019 vor dem Inverkehrbringen dafür Sorge tragen, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt und dem Recycling zugeführt werden. Dies gilt, wenn Sie Ihre Produkte mit Hilfe der Verpackung vertreiben, den Inhalt schützen oder zu versenden wollen. Die Beteiligung an einem der Dualen Entsorgungssysteme (DSD), wie z.B. Der Grüne Punkt, ist verpflichtend, um den gesetzlichen Vorgaben für das Verpackungsrecycling zu entsprechen.
Dies gilt auch für Sie als Gastronom: Als sogenannter Letztvertreiber, der sogenannte Serviceverpackungen wie Außerhaus-Verpackungen mit Lebensmitteln befüllt und vermarktet, sind auch Sie verpflichtet sich mit einer Lizenzgebühr am Entsorgungssystem zu beteiligen.
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PPWR 2025 der EU (Product and Packaging Waste Regulation)
Diese EU-Verordnung soll maßgeblich dazu beitragen, die Menge an Verpackungsabfällen in der EU weiter zu reduzieren und das Recycling zu verbessern. Die Verordnung wird als nächster wichtiger Schritt hin zu einer erwünschten künftigen Kreislaufwirtschaft betrachtet. Der Green Deal der Europäischen Kommission soll die europäische Wirtschaft zu einer ressourceneffizienten wie auch wettbewerbsfähigen Wirtschaft führen.
PPWR - „Green Deal“: der weitere Zeitplan
Die EU-Mitgliedsstaaten streben eine Klimaneutralität bis 2050 an. Als übergeordnete Strategie umfasst der „Green Deal“ verschiedene Maßnahmen und Gesetzesvorhaben zu Anforderungen an Rezyklateinsatz sowie Kennzeichnungspflichten, Transparenz für Verbraucher. Ihre Bestimmungen gelten allgemein ab dem 12. August 2026.
Ab 2028 rücken Recyclingfähigkeit und Recyclingquote in den Vordergrund, ab 2030 die Kompostierbarkeit. Einige Einwegkunststoffverpackungen (z.B. für frisches Obst und Gemüse) sollen vollständig verboten werden.
Die meisten Verpackungen müssen bis 2035 als umfassend recycelbar nachgewiesen werden. Hersteller müssen dann eine umfassende Recyclingquote für Verpackungen nachweisen.
Fragen Sie lieber uns! Ragaller unterstützt Sie.
Wir unterstützen Sie nach bestem Wissen – auch bei Fragen zur Verpackungslizenzierung. Wir unterstützen Sie nach bestem Wissen, auch was eine eigene Lizensierung von Verpackungen angeht. Als Fachgroßhandelskunde haben Sie prinzipiell kein Anrecht auf eine Lizensierung über uns. Wir bieten diesen Service aber gern an.Wir halten Sie über gesetzliche Änderungen zu Recyclingquoten und Einwegkunststoffverboten stets auf dem Laufenden. RAGALLER engagiert sich seit jeher für nachhaltige, innovative Produkte und übernimmt Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft. Wir helfen Ihnen hier gern weiter.